Evangelische Jugend als kirchliches Arbeitsfeld und Jugendverband

„Evangelische Jugend“ versteht sich in der EKM in dreifacher Weise. Zum einen als die gemeindliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die auch regional (auf Kirchenkreisebene) organisiert ist. Zum anderen bezeichnet sie den kirchlichen Jugendverband, der als Träger auf den verschiedenen Ebenen agiert und die Selbstvertretung Jugendlicher z. B. in den Kreisjugendkonventen und im Landesjugendkonvent ermöglicht. Drittens bezeichnet „Evangelische Jugend“  die gesamte evangelische Arbeit mit Jugendlichen in den Kirchengemeinden und verschiedenen evangelischen Jugendverbänden.

Zu vielen Angeboten evangelischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird öffentlich eingeladen. Sie richten sich an alle Kinder und Jugendlichen, die sich dafür begeistern lassen.

Andere Angebote richten sich besonders an Kinder und Jugendliche, die Kirchenmitglied der EKM sind, steht aber auch denjenigen Kindern und Jugendlichen offen, die zwar keine Mitglieder sind, aber trotzdem in kirchlichen Kinder- und Jugendgruppen oder Jugendgremien mitarbeiten.

Mitwirken können Jugendliche in der Regel bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres. Kinder und Jugendliche, die keine Kirchenmitglieder sind, können ihre Mitgliedschaft in der Evangelischen Jugend jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber den Gruppen- oder Gremienleitungen beginnen oder beenden (vgl. Kinder- und Jugendgesetz der EKM).