Freizeitenförderung

Die Mittelbeantragung wird in der Regel von den jeweiligen Kreisreferent*innen übernommen. Diese müssen von den Vorhaben rechtzeitig wissen, um die jeweiligen Fristen der Antragstellungen einhalten zu können.

Für Konfirmandenrüstzeiten, Jugendfreizeiten, Bibelrüstzeiten, Familienrüstzeiten, Kinderfreizeiten, Ehrenamtlichen-Schulungen, Mitarbeiterbildung sowie JuLeiCa-Schulungen werden unterschiedliche Fördersätze pro Tag und pro Teilnehmende gezahlt. Für ökumenische und internationale Begegnungsarbeit, musisch-kulturelle Veranstaltungen, Kinder- und Jugendtage sowie Großveranstaltungen gelten gesonderte Förderbedingungen.