Entscheidung und Umsetzung

Die Entscheidung, ob eine Konzeption umgesetzt wird, liegt in der Regel bei den jeweiligen Aufsichts- oder Leitungsgremien. Diese sind dann allerdings auch für die Realisierung und Unterstützung der Mitarbeitenden bei der Umsetzung verantwortlich.

Bei einem Kirchenkreis ist dies z. B. die Kreissynode, auf der Ebene der Region kann dies der Regionalrat sein, auf Ebene einer Gemeinde der GKR. Bei Einrichtungen ist es vielleicht der Kreiskirchenrat, das Kuratorium oder das jeweilige Leitungsgremium.

Wichtig ist, dass mit dem Beschluss der Konzeption der Wille und die Macht verbunden sein muss, diese umzusetzen und entsprechend zu intervenieren, wenn dies nötig ist.

Selbst wenn eine Konzeption - aus welchen Gründen auch immer – am Ende nicht beschlossen und umgesetzt wird, führt bereits der Prozess der Erarbeitung aufgrund der intensiven Reflexion der pädagogischen Praxis zu Innovationen im Arbeitsfeld. Neue Ideen, die problemlos umgesetzt oder wenigstens ausprobiert werden können, werden von den Mitwirkenden in der Regel ohne großartigen Umsetzungsbeschluss in die Praxis überführt. Das steigert einerseits die Motivation und Arbeitszufriedenheit, zum anderen führt bereits der Erarbeitungsprozess zu einer wenigstens punktuellen Entwicklung im Arbeitsfeld.