Funktion und Nutzen von Konzeptionen

Konzeptionen sind schlicht Werkzeuge, hilfreiche Instrumente, mit denen man etwas aufbauen und gestalten kann. Sie sind keinesfalls Selbstzweck, der sich mit dem Abfassen eines Papiers erledigt hat.

Ein Bauplan für ein Haus erfüllt seinen Sinn nur, wenn dann auch ein Haus gebaut wird – eine Konzeption ist nur wirksam, wenn sie auch umgesetzt wird.

Konzeptionen sind keine Zaubermittel, die alle Probleme lösen. Sie sollen aber auch keine Fesseln sein, die jede Kreativität und Beweglichkeit einschränken.

Konzeptionen können jeweils eine der drei Grundfunktionen dienen und werden dann auch mit entsprechenden Schwerpunkten etwas anders aufgebaut. Sie können erstellt werden

  • als Arbeitsgrundlage für einen Arbeitsbereich – räumlich oder inhaltlich, eine Einrichtung, ein Projekt oder besonderes Vorhaben oder die Vernetzung von Arbeitsbereichen,

  • als Rechenschaftsbericht, z.B. einer Einrichtung, oder

  • als Instrument der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit.

Dem entsprechend kann eine Konzeption folgendes leisten: Sie kann

  • der eigenen Klärung des Auftrages und seiner Umsetzung sowie der Orientierung in der täglichen Arbeit dienen,
  • Transparenz und eine gewisse Verbindlichkeit schaffen,

    • um potentielle Nutzer, den Träger und ggf. Geldgeber von Angeboten zu überzeugen sowie
    • zur Selbstüberprüfung: Wie setzen wir unseren Auftrag unter den gegebenen Bedingungen für unsere Zielgruppen möglichst gut um?

  • die Vorhaben bzw. die Arbeit begründen und legitimieren,
    • d.h. Entscheidungen nachvollziehbar gestalten: „Warum machen wir das, was wir machen, so, wie wir es machen?“

  • Prioritäten und Aufgabenverteilung klären helfen,
    • z. B. bei nötigen Entscheidungen zu Schwerpunkten in der Arbeit, bei Stellenbesetzungen oder Dienstanweisungen

  • einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen ermöglichen sowie

  • eine Hilfe für Evaluation, Handlungsoptimierung und Qualitätssicherung sein.

Bei einer Konzeptionsentwicklung geht es darum, die Schritte, die bei der Planung pädagogischer Arbeit aufgrund von Erfahrungen oft nahezu automatisch und ineinander verwoben ablaufen, ganz bewusst und besonders reflektiert zu gehen und das Ganze schriftlich festzuhalten.

Mit der Verschriftlichung besteht die Chance, alle Schritte zu überprüfen und ggf. auf das Ziel oder die Ziele hin zu korrigieren.

Die Entwicklung und Umsetzung einer Konzeption als Arbeitsgrundlage bedeutet nicht, dass fortan unbedingt alles anders und neu werden müsste. Der Prozess der Entwicklung führt zu einigen neuen Ideen und neuen Schwerpunkten, aber vieles, was bereits längst Praxis ist, wird durch die Konzeption bestätigt und auf die angestrebten Wirkungen hin eingeordnet.