Fortbildungen - Rechte und Pflichte

Fortbildung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für die Personalentwicklung. Den Mitarbeitenden stehen in der Regel dafür zwei Wochen im Jahr zur Verfügung. Die geplanten oder zu planenden Fortbildungen sind Thema im Mitarbeitendenjahresgespräch. Das findet mindestens alle zwei Jahre als Vier-Augen-Gespräch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten statt. Die Fortbildungsverordnung unterscheidet zwischen Fortbildungen im unmittelbaren dienstlichen Interesse und Fortbildungen, die im Interesse der Mitarbeitenden stehen. Dadurch wird der jeweilige finanzielle Anteil beeinflusst.

Fortbildungen finden sich im Fortbildungskalender der EKM.